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   BFH, 30.10.1974 - II R 102/70   

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https://dejure.org/1974,922
BFH, 30.10.1974 - II R 102/70 (https://dejure.org/1974,922)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1974 - II R 102/70 (https://dejure.org/1974,922)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - II R 102/70 (https://dejure.org/1974,922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliches Grundstück - Wirtschaftliche Einheit - Räumlicher Zusammenhang - Bewirtschaftung - Besondere Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 443
  • BStBl II 1975, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.07.1973 - II R 34/69

    Erfordernis tatsächlicher Feststellungen - Besteuerungstatbestände - Erwerb

    Auszug aus BFH, 30.10.1974 - II R 102/70
    Abstrakte Rechtsausführungen zu den verschiedenen denkbaren, möglicherweise in ihren Einzelheiten sehr vielfältigen Sachverhaltsgestaltungen sind dem Revisionsgericht verwehrt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Juli 1973 II R 34/69, BFHE 110, 196, BStBl II 1973, 798, viertletzter Absatz).
  • BFH, 10.12.1968 - II B 24/68

    Wirtschaftlich einheitliches Grundstück als Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 30.10.1974 - II R 102/70
    Die Behandlung des Grundbesitzes bei der Einheitsbewertung ist für die Grunderwerbsteuer nicht bindend (Beschluß vom 10. Dezember 1968 II B 24/68, BFHE 94, 291, 294/295, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.07.2022 - II B 98/21

    Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser

    Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, es sei zwar geklärt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff sei, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten richte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2011 - II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109); es sei aber von grundsätzlicher Bedeutung, ob allein die --lediglich ein inneres Merkmal darstellende und nicht sichtbare-- Baulandqualifikation eines landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreiche, dieses aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlicher Flurstücke herauszulösen, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; vom 10.05.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, und BFH-Beschluss vom 22.06.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827) vorrangig nach objektiven äußeren Merkmalen zu beurteilen sei.

    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. von § 2 Abs. 3 GrEStG ist mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit in § 2 BewG nicht identisch (BFH-Urteil in BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2109, Rz 5).

    Mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke desselben Eigentümers können die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit aufweisen, etwa weil sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen und natürlich oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet sind (BFH-Urteil in BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270).

  • FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 2756/02

    Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 GrEStG

    Mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70, BStBl. II 1975, 270).

    Soweit der Kl. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70 BStBl. II 1975, 270 vorträgt, es sei außer den objektiven Merkmalen, wie z. B. dem räumlichen Zusammenhang, dem subjektiven Merkmal der Zweckbestimmung, die vom Willen des Eigentümers abhänge, ergänzend Raum zu geben, und er ergänzend ausführt, mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen würden oder durch besondere Umstände verbunden seien sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien, kann dieses Vorbringen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

  • FG Köln, 06.10.2021 - 5 K 756/20

    Keine Grunderwerbssteuerbefreiung bei Unterschreitung der Mindestbehaltfrist

    Entscheidend sei vielmehr der räumliche und tatsächliche Zusammenhang des Flurstücks 10 am ....2014 mit den anderen Parzellen durch eine gleichartige und aufeinander abgestimmte Bewirtschaftung (Hinweis auf BFH v. 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 1975, 443, BStBl II 1975, 270).

    Das Vorhandensein einer "rechtlichen Zweckeinheit" reicht für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit nicht aus (BFH v. 22.6.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827; v. 10.5.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124 m.w.N., nach dem ein Gebäudekomplex nicht schon deshalb eine wirtschaftliche Einheit bildet, weil er aufgrund einheitlicher Planung als geschlossenes Wohnquartier konzipiert und errichtet wurde; ferner BFH v. 23.1.1985 - II R 35/82, BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336), allerdings können mehrere landwirtschaftliche Grundstücke desselben Eigentümers nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 BewG gehören, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen und natürlich oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet sind (BFH v. 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 1975, 443, BStBl II 1975, 270).

  • FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 2764/02

    Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 GrEStG

    Mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70, BStBl. II 1975, 270).

    Soweit die Klin. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70 BStBl. II 1975, 270 vorträgt, es sei außer den objektiven Merkmalen, wie z. B. dem räumlichen Zusammenhang, dem subjektiven Merkmal der Zweckbestimmung, die vom Willen des Eigentümers abhänge, ergänzend Raum zu geben, und sie ergänzend ausführt, mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen würden oder durch besondere Umstände verbunden seien sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien, kann dieses Vorbringen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

  • FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 2763/02

    Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 GrEStG

    Mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70, BStBl. II 1975, 270).

    Soweit der Kl. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70 BStBl. II 1975, 270 vorträgt, es sei außer den objektiven Merkmalen, wie z. B. dem räumlichen Zusammenhang, dem subjektiven Merkmal der Zweckbestimmung, die vom Willen des Eigentümers abhänge, ergänzend Raum zu geben, und er ergänzend ausführt, mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen würden oder durch besondere Umstände verbunden seien sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien, kann dieses Vorbringen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

  • FG Köln, 19.10.2016 - 4 K 1866/11

    Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts

    Dieser solle eine künstliche Aufteilung der Gesamtbemessungsgrundlage bzw. des Gesamtkaufpreises mehrerer Grundstücke (im bürgerlichen Sinne) möglichst vermeiden, wenn eine Aufteilung auf das Ergebnis der Besteuerung ohne Einfluss wäre (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 II R 102/70, BStBl II 1975, 270).
  • BFH, 30.11.1993 - II R 27/90

    Anwendung einer Steuervergünstigung im Rahmen des Grunderwerbsteuergesetzes -

    Insbesondere ist dem BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 II R 102/70 (BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270) nichts anderes zu entnehmen, denn dort wurde nur entschieden, daß es sich nicht deshalb um ein - einziges - Grundstück im Sinn des Grunderwerbsteuerrechts handelte, weil alle Grundstücke zur wirtschaftlichen Einheit landwirtschaftlicher Betrieb des Grundstücksveräußerers gehört hatten.
  • FG München, 27.10.1999 - 4 K 2651/95

    Wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 7 Abs. 2 GrEStG

    So können mehrere landwirtschaftliche Grundstücke unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 BewG gehören, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen und natürlich oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet sind (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 II R 102/70 in BStBl II 1975 S. 270).
  • BFH, 11.01.1978 - II R 50/75

    Steuerbefreiung - Grunderwerbsteuerbefreiung - Änderung der Unternehmensform -

    Der Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Einheit der Grundstücke 1 und 2 kann hier nicht zur Gewährung der Steuervergünstigung führen: Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit (vgl. § 2 Abs. 3 GrEStG) bestimmt sich ausschließlich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. Entscheidung des BFH vom 30. Oktober 1974 II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; Boruttau-Klein-Egly-Sigloch, a. a. O., § 2 Tz. 85 ff.).
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